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  • 02.12.2021 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Mehr als den Ersatz des Schlüssels gibt es (meistens) nicht

    | Kann ein Mieter einen ihm bei Übergabe einer Mietwohnung übergebenen Wohnungsschlüssel nach dem Ende des Mietvertrags nicht zurückgeben, weil dieser verloren gegangen ist, beschränkt sich der Anspruch des Vermieters regelmäßig auf die zur Anfertigung eines neuen Schlüsselrohlings erforderlichen Kosten, wenn es sich bei dem im Mehrfamiliensystem verbauten Schließsystem um eine nicht sicherheitsrelevantes Schließanlage handelt, die den Anforderungen der DIN 18252 nicht entspricht. |