Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.08.2023 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Kündigung aus wirtschaftlichem Eigenbedarf bei Mischnutzung

    | Kündigt der Eigentümer das Wohnungsmietverhältnis nach § 573 Abs. 1 BGB, weil er die Wohnung selbst sowohl zu gewerblichen Zwecken als auch zu Wohnzwecken nutzen möchte (sog. „Mischnutzung“), können die typisierten Regeltatbestände des § 573 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB einen Anhalt für die Interessenbewertung und -abwägung geben. |