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  • 04.04.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Erklärung zur Klagerücknahme will gut überlegt sein

    | Im Fall einer Klagerücknahme wegen (vermeintlicher) Erledigung nach Anhängigkeit und vor Rechtshängigkeit ist eine Entscheidung über die Kosten nach billigem Ermessen gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO nur zulässig, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage tatsächlich vor Rechtshängigkeit weggefallen ist. |