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  • 04.01.2018 · Fachbeitrag · Formvorschriften

    Schriftformklausel im Mietrecht vs. Treu und Glauben

    | Sogenannte Schriftformheilungsklauseln sind mit der nicht abdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar und daher unwirksam. Sie können deshalb für sich genommen eine Vertragspartei nicht daran hindern, einen Mietvertrag unter Berufung auf einen Schriftformmangel ordentlich zu kündigen. |