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  • 05.10.2022 · Fachbeitrag · Fluggastrechte

    Keine Ausgleichsansprüche bei Flug durch insolvente Gesellschaft

    | Befördert eine Fluggesellschaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus Kulanz einen Passagier, der sein Flugticket vor der Insolvenzeröffnung bezahlt hat, besteht kein Ausgleichsanspruch nach der EU-Fluggastrechte-VO, wenn es dann zu Verzögerungen, Verschiebungen und/oder Verspätungen kommt. |