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  • 22.09.2017 · Fachbeitrag · Bevollmächtigung

    Bindungswirkung einer Vollmacht

    | Wer nach wirksamer Weisung des Bevollmächtigten seines Mandanten eine für diesen eingezogene Forderung an einen Dritten auskehrt, handelt pflichtgemäß, es sei denn, er missbraucht die Vertretungsmacht evident. |