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  • 03.03.2022 · Nachricht · Baurecht

    Feststellungsklage des Bauunternehmers zum Vergütungsanspruch

    | Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens nicht ein unselbstständiger Rechnungsposten im Rahmen einer Schlussrechnung, sondern der allein noch offenstehende Vergütungsanspruch, handelt es sich bei diesem Vergütungsanspruch um ein subjektives Recht des Unternehmers im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Werkvertrags und dementspre-chend um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis. |