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  • 08.10.2015 · Fachbeitrag · Auslagen

    50 EUR für Rücklastschrift sind rechtswidrig

    | D ie Klausel „Sollte es zu einem unberechtigten Zurückhalten bzw. einer unberechtigten Rückgängigmachung einer Zahlung (Lastschriftrückgabe/Rückgabe einer Kreditkartenzahlung/etc.) durch Sie kommen, erhebt ... hierfür für jeden Fall eine Gebühr in Höhe von bis zu 50 EUR. Es ist dem Nutzer aber unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Gebühr wird nur beansprucht, wenn den Nutzer ein Verschulden an der unberechtigten Zahlungsverpflichtung trifft” ist rechtswidrig (LG Leipzig 30.4.15, 8 O 2084/14, Abruf-Nr. 145469 ). |