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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Mietrechtsreform: Maßnahmen gegen Mietnomaden?

    | Das Bundesministerium der Justiz hat jetzt einen Referentenentwurf für ein Mietrechtsänderungsgesetz vorgelegt, der auch das Forderungsmanagement - und zwar über Mietforderungen hinaus - betrifft. |

     

    • Durch eine Hinterlegungsanordnung in § 302a ZPO-E soll der Vermieter davor geschützt werden, dass er durch ein lange andauerndes Hauptsacheverfahren einen Schaden erleidet, wenn der Mieter später nicht mehr in der Lage ist, die einbehaltenen Entgelte zu zahlen. Die Gefahr des Forderungsausfalls durch ein lange andauerndes Hauptsacheverfahren besteht für jeden Gläubiger wiederkehrender Leistungen, weshalb die Hinterlegungsanordnung nicht auf Mietverträge beschränkt ist.

     

    • Der Vermieter hat künftig die Möglichkeit einer Räumung, die auf die bloße Besitzverschaffung beschränkt ist (sog. Berliner Räumung), als gleichberechtigte Alternative zur klassischen Räumung (§ 885a ZPO). Dies erspart dem Vermieter vor allem den Kostenvorschuss für hohe Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts.