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  • 15.10.2008 | Praxisproblem

    Forderungsverkauf an institutionelle Investoren

    von RA Michael Kersting, Direktor und Bereichsleiter KreditConsult bei der Sparkasse Nürnberg

    Der Forderungsverkauf an institutionelle Investoren beherrschte in den letzten Monaten die öffentliche Diskussion. Immer wieder werden Kreditinstitute mit Anfragen institutioneller Investoren zum Forderungskauf konfrontiert. Die aktuelle Immobilienkrise, die derzeit eher zu einer zurückhaltenderen Haltung der Käufer führt und die Berichterstattung in den Medien über „Opfer“ von Forderungskäufern nehmen wir zum Anlass, die Forderungsverkäufe einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Dabei wird bereits ein Blick auf die sich aus dem Risikobegrenzungsgesetz ergebenden Neuerungen geworfen (hierzu umfassend FMP 08, 151).  

     

    Welche Forderungen werden verkauft

    Die zu verkaufenden Forderungen sind in drei Gruppen zu unterteilen  

    • gekündigte und ungesicherte Kredite,
    • gekündigte, jedoch dinglich gesicherte Kredite und
    • ungekündigte, grundpfandrechtlich gesicherte und/oder gewerbliche bzw. Firmenkundenengagements.

     

    Hinsichtlich gekündigter Kredite (Fallgruppe 1 und 2) hat der BGH entschieden, dass der Verkauf einer Forderung an Dritte grundsätzlich kein Verstoß gegen etwaige gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen bedeutet (27.2.07, IX ZR 195/05, Abruf-Nr. 082932). Die rechtlichen Besonderheiten der Fallgruppe 3 werden unten erläutert (s.u., S. 186).  

     

    Forderungskauf bei gekündigten und ungesicherten Krediten