Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 13.06.2008 | Mahnverfahren

    Ab 1.7.08: Kennziffer als Ausfüllerleichterung für registrierte Inkassodienstleister

    von Dipl.-Rechtspfleger Uwe Salten, Hagen

    Am 1.7.08 tritt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Ab diesem Tag dürfen registrierte Inkassodienstleister ihre Mandanten auch als Prozessbevollmächtigte im gerichtlichen Mahnverfahren vertreten.  

     

    Elektronischer Datenaustausch

    Wer hierzu am elektronischen Datenaustausch (EDA) – per Diskette oder online – teilnehmen will, muss einen Zulassungsantrag bei den Mahngerichten stellen (Muster demnächst in „Forderungsmanagement professionell“). Wer aber nicht sofort die Voraussetzungen der EDA-Teilnahme erfüllt oder die ggf. notwendigen Investitionen (Software, Signaturkarte, Kartenlesegerät) scheut, kann seine Mahnbescheidsanträge entweder auf dem amtlichen Formular (Stand: 1.5.07) oder mit dem Barcode-Mahnbescheidsantrag den Online-Mahnantrag stellen (www.online-mahnantrag.de; vgl. FMP 08, 69). Die Eintragung des registrierten Inkassodienstleisters erfolgt dann entweder in Klarschrift in dem entsprechenden Formularbereich oder – als Ausfüllerleichterung – in verschlüsselter Form mit einer Kennziffer. Die Klarschrifteintragung muss mit dem neuen Anredemerkmal „8“ entsprechend folgendem Muster erfolgen: