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  • 13.05.2011 | Kurz berichtet

    Unternehmensregister bald europaweit?

    Wer in Deutschland sein Geschäft betreibt, hat häufig mit europäischen Partnern zu tun. Problematisch dabei ist u.a., dass oft der Zugriff auf zentrale Unternehmensdaten des potentiellen Geschäftspartners fehlt. Dem will die Europäische Kommission jetzt abhelfen. Sie hat mitgeteilt, am 24.2.11 einen Vorschlag zur Verknüpfung der Unternehmensregister in der EU unterbreitet zu haben. Im Wege der EU-Richtlinien (Rechtsnormen, die die Mitgliedsstaaten zunächst noch in das nationale Recht umsetzen müssen) soll die elektronische Verknüpfung der Unternehmensregister verpflichtend werden. So soll die Abfrage aktueller Informationen über ein Unternehmen und seine Zweigniederlassungen in der EU möglich werden.  

     

    Zugleich sollen die Unternehmensregister der Mitgliedsstaaten miteinander verknüpft werden, um grenzüberschreitende Transaktionen und Fusionen besser abzubilden. Verbessert werden soll auch der grenzübergreifende Zugang der Verbraucher, Geschäftspartner, der Öffentlichkeit sowie der Steuer- und Justizbehörden zu amtlichen Unternehmensdaten. Die Richtlinie wird nun zunächst durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat beraten. Stimmen diese dem Vorschlag zu, gibt es eine zweijährige Umsetzungsfrist in das nationale Recht. „Forderungsmanagement professionell“ wird über den weiteren Fortgang berichten.  

     

    Weiterführender Hinweis

    • In Deutschland können unter der Adresse www.unternehmensregister.de kostenfrei die Rechtsform, der Sitz, das Gesellschaftskapital, die gesetzlichen Vertreter sowie die bereits veröffentlichten Jahresabschlüsse eines Unternehmens abgefragt werden. Weitergehende Informationen sind kostenpflichtig zu erlangen.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 75 | ID 145080