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  • 08.10.2015 · Fachbeitrag · Bauvertrag

    Schadensberechnung bei erhöhten Baukosten

    | Wird die mit dem Architekten vereinbarte Bausumme überschritten, kann ein Schaden in den überschießenden Baukosten bestehen. Der Bauherr wird insoweit jedoch nicht geschädigt, als der zu seinen Lasten gehende Mehraufwand den Wert des Objekts gesteigert hat. |