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  • · Fachbeitrag · Baurecht

    Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts liegt vor

    | Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag und Architekten- und Ingenieurvertrag sollen stärker im Werkvertragsrecht des BGB verankert werden. Unternehmen, die Bauverträge durchführen, müssen sich daher schon jetzt mit dem Referentenentwurf auseinandersetzen und prüfen, wie er sich auf Vertragsabschluss und -durchführung auswirkt. Dies gilt vor allem für die im Rahmen des Forderungsmanagements wichtigen Aspekte der Vergütung. Da das neue Recht hier einschränkt, müssen Unternehmen entscheiden, wie sie dem begegnen wollen. |

    1. Baurecht: lukrativ aber schwierig

    Das Baurecht gehört zu den ungeliebten Materien des Juristen. Die tatsächlichen Fragen sind schwierig, Beweise zu führen ist problematisch und Rechtsprechung und Verträge begründen eine komplexe Spezialmaterie. Andererseits locken den Rechtsanwalt hohe Streitwerte in einem der größten und wichtigsten Wirtschaftsbereiche des Landes.

    2. Das möchte der Gesetzgeber

    Der Gesetzgeber möchte, dass Bauverträge klar gesetzlich vorgegeben werden und interessengerecht sowie ökonomisch sinnvoll gestaltet und abgewickelt werden können. Zugleich soll der Entwurf die Rechtsprechung des EuGH zum Erfüllungsanspruch des Verbrauchers beim Kaufvertrag (16.6.11, C 65/09 und C-87/09) mit der differenzierenden BGH-Rechtsprechung zu Verbraucher- und Unternehmerfällen (BGH FMP 12, 199; IBR 13, 593; ASR 15, 13) kodifizieren.