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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Girokonto für Jedermann

    | Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Zahlungskontengesetzes beschlossen mit dem u.a. das Konto für jedermann eingeführt werden soll. |

     

    Der Gesetzentwurf (BR-Drucksache 537/15) setzt die „Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.7.14 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ um. Die Umsetzungsfrist endet am 18.9.16, sodass die gesetzgebenden Organe den Gesetzentwurf bis zu diesem Zeitpunkt beraten und beschlossen haben müssen. Neben dem Konto für jedermann werden Kreditinstitute verpflichtet, den Wechsel von Konten zu erleichtern und über alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto umfassend zu informieren.

     

    MERKE | Gläubiger können damit durchgängig auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr des Schuldners zugreifen. Auch können sie im Rahmen des Informationsmanagements verlangen, dass der Schuldner seine Kontoinformationen vorlegt.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 204 | ID 43712736