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  • 27.10.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Antrag auf Stundung beim Nachlassgericht

    Die Erbrechtsreform, die am 1.1.10 in Kraft getreten ist, hat die Stundung von Pflichtteilsansprüchen neugestaltet und dadurch „maßvoll“ erleichtert (vgl. BT-Drucksache 16/8954, 21). Der Erbe kann das Stundungsverlangen beim Nachlassgericht geltend machen, der verklagte Erbe kann von der Stundungsmöglichkeit im anhängigen Zivilprozess Gebrauch machen.