27.07.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung
Wollen die Eltern das Erbe für einen Minderjährigen ausschlagen, muss das Familiengericht dies nach den § 1643 Abs. 1 und 2, § 1822 Abs. 1 Nr. 2 BGB genehmigen.
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