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  • 07.11.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsgeschäftliche Fürsorge

    Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag des Betroffenen, gerichtet an das Betreuungsgericht, eine bestimmte, namentlich benannte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn der Betroffene betreuungsbedürftig wird. Das Betreuungsgericht muss dem Vorschlag entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. Der Verfügende kann in der Verfügung auch Wünsche äußern, wie die Betreu¬ung ausgestaltet werden soll, § 1901 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 2; § 1901c BGB.