25.10.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Der Vermächtnisnehmer erwirbt gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Vermögenswerts gegen den ¬Beschwerten. Die Musterformulierung zeigt, wie der Begünstigte an das Geld kommt. > weiter
26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Geldvermächtnis ist in der Praxis beliebt. Es kann aber u. a. unwirksam sein, wenn die bestimmte Geldsumme in einer wesentlich abweichenden Relation zum Restnachlass im Zeitpunkt der letztwilligen Verfügung steht. Das Muster zeigt, wie Sie der Unwirksamkeit vorbeugen können, in dem einzelfallbezogene Regelungen bei der Anordnung des Vermächtnisses getroffen werden. Als Gestaltungselement kommt eine Anpassung an den tatsächlichen Nachlasswert in Betracht. > weiter
26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Das Geldvermächtnis ist in der Praxis sehr bedeutsam. Es kann aber u. a. unwirksam sein, wenn die bestimmte Geldsumme im Nachlass nicht vorhanden ist Das Muster zeigt, wie Sie der Unwirksamkeit vorbeugen können, in dem einzelfallbezogene Regelungen bei der Anordnung des Vermächtnisses getroffen werden. Als Gestaltungselement kommt z. B. eine Wertsicherungsklausel in Betracht. > weiter
26.09.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Ehegatten können in der gegenseitigen Verfügung von Todes wegen ihr Selbstanfechtungsrecht nach § 2079 BGB ausschließen (Tanck/Krug, Anwaltformulare Testamente, 5. Aufl., § 19 Rn. 70). Dieser sog. Vorausverzicht auf das Anfechtungsrecht gilt auch gegenüber einem anfechtungsberechtigten Dritten. > weiter
28.08.2017 ·
Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis
Als „Vermächtnis“ bezeichnet man den zugewandten Vorteil selbst und auch die Anordnung des Erblassers, die die (einzelne) Zuwendung enthält. Die Checkliste zeigt, was der Erblasser bei der Anordnung beachten muss. > weiter
28.08.2017 ·
Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis
Gegenstand des Vermächtnisses kann alles sein, was auch Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein könnte, also jedes rechtserhebliche Tun oder Unterlassen, das darauf abzielt, die Vermögenslage des Bedachten zu verbessern. Zuwendungsfähig ist alles, was in einem Schuldverhältnis als Leistung vereinbart werden kann, sei es unentgeltlich oder eine Gebrauchsüberlassung oder eine Begünstigung für einen begrenzten Zeitraum. Die Übersicht zeigt Beispiele für Vermächtnisse. > weiter
28.08.2017 ·
Checklisten · Downloads · Gestaltungspraxis
Als „Vermächtnis“ bezeichnet man den zugewandten Vorteil selbst und auch die Anordnung des Erblassers, die die (einzelne) Zuwendung enthält Die Übersicht zeigt die verschiedenen Vermächtnisarten. > weiter
27.07.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Die Musterformulierung zur Anlage zum privaten Nachlassverzeichnis zeigt, welche Punkte u. a. Gegenstand des Verzeichnisses sein können. > weiter
27.07.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Pflichtteil
Das private Nachlassverzeichnis kann eine sinnvolle Alternative zum notariellen Nachlassverzeichnis sein. Die Musterformulierung zeigt, wie Sie es formulieren können. > weiter
27.06.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Der Anspruch des Vermächtnisnehmers nach § 2288 BGB gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft gehört nicht zum Nachlass. Die Musterformulierung zeigt, wie Sie den Antrag korrekt formulieren. > weiter
27.06.2017 ·
Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die Checkliste zeigt die Prüfungsschritte des Anspruchs des Vermächtnisnehmers nach § 2288 BGB gegen den Erben bzw. die Erbengemeinschaft. > weiter
26.05.2017 ·
Sonderausgaben · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
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27.04.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
In der Praxis kommt es vor, dass mehrere Verwandte das Erbrecht im Einzelfall für sich reklamieren. Die Erbfolge kann in einem Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht oder im Wege der Klage vor dem Prozessgericht geklärt werden. Beim Prozessgericht wiederum bestehen zwei Möglichkeiten: entweder wird die Frage, wer im Einzelfall Erbe geworden ist, inzident in einer Leistungsklage, z. B. auf Herausgabe des Nachlasses vom Nachlassbesitzer, oder in einer Feststellungsklage geklärt. Das ... > weiter
27.04.2017 ·
Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die Checkliste zeigt wichtige Prüfungspunkte für die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen. > weiter
24.03.2017 ·
Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
In der Praxis kommt es öfter vor, dass der Erblasser, der durch einen Erbvertrag den Erben bestimmt hat, sich mit diesem überwirft. Wenn er sich im Erbvertrag keinen Rücktritt vorbehalten hat, wird er geneigt sein, sein Vermögen zu Lebzeiten zu mindern, damit nur noch der Rest im Todesfall an den Erben fällt. Ein Mittel der Vermögensminderung ist die Schenkung von Gegenständen oder Grundstücken an Dritte. Die Checkliste enthält Prüfpunkte, ob ein Anspruch des Vertragserben nach § ... > weiter