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Produktliste: Fachbeiträge

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Versicherer wollen zulässige Nebenleistung nach RDG über den „Mithaftungseinwand“ aushebeln

Lässt sich mit dem Einwand „Mithaftung“ des Geschädigten die Wirksamkeit einer Abtretung aushebeln? Die Versicherer scheinen von dieser Idee angetan zu sein. Das zeigt ein erster Versuch, mit dem ein Versicherer jedoch (diesmal noch) vor dem AG Köln gescheitert ist.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 17

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Der neueste Coup der Versicherer – Der Einwand der Betriebsgefahr als Mithaftungselement

Auf der Suche nach – immer geringer werdendem – Einsparpotenzial bei vielen Schadenpositionen scheinen die Versicherer eine neue Spielwiese entdeckt zu haben: den Einwand, der Geschädigte trage eine Mithaftung aufgrund der Betriebsgefahr, die von seinem Fahrzeug ausgeht. Damit soll zum einen der Erstattungsbetrag auf eine bestimmte Quote gedrückt werden. Der Einwand ist aber auch ein Mittel, die Wirksamkeit von Abtretungen zu torpedieren. Wer dann einschätzen können möchte, ob der Einwand berechtigt ist, muss ein paar Grundsätze des Haftungsrechts kennen.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 14

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Wann darf das verunfallte Fahrzeug verkauft oder repariert werden?

Die Frage, wann das verunfallte Fahrzeug verkauft oder repariert werden darf, stellt sich häufig in Kfz-Servicebetrieben. Auslöser sind widersprüchliche Schreiben der Versicherer mit der wahlweisen Behauptung, das sei alles zu langsam gegangen, weshalb nicht der gesamte Ausfallschaden bezahlt werde oder es sei alles zu schnell gegangen, sodass dem Versicherer Einflussmöglichkeiten entgangen seien.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 12

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Fünfjähriges fahrradfahrendes Kind als Unfallverursacher

Ein fünfjähriges Kind, das einen Unfall verursacht, haftet kraft gesetzlicher Privilegierung nie selbst. Allenfalls kommt eine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht. Allerdings muss das Kind nicht derart eng überwacht werden, dass jederzeit eingegriffen werden kann. Verlässt es die Sicht- und Rufweite des Aufsichtspflichtigen, ist das unschädlich, wenn feststeht, dass der Unfall auch in Sicht- und Rufweite nicht hätte verhindert werden können, entschied das OLG Koblenz.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 7

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Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfällen

Bei Auffahrunfällen spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam oder zu schnell oder beides war. Dieser Grundsatz ist aber bei Autobahnunfällen durchbrochen, wenn der Vordermann im zeitlichen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall einen Spurwechsel auf die Fahrbahn des Auffahrenden vorgenommen hat, ohne dass die zeitlichen Abläufe und Ausgangsentfernungen aufklärbar sind.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 7

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Keine Nutzungsausfallentschädigung für Spaß-Motorrad

Der BGH hat jetzt bestätigt, was die Instanzgerichte seit langem so entscheiden: Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur für Fahrzeuge, die im engeren Sinne „gebraucht“ und entsprechend genutzt werden. Ein nur nebenbei bei entsprechender Witterung gefahrenes Motorrad löst im Falle einer Unfallbeschädigung keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 6

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Quote und Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

Ein Leser fragt: Unser Kunde hat bei einem Unfall mit 0,6 Promille Alkohol im Blut sein Fahrzeug beschädigt. Die Vollkasko will – wegen grober Fahrlässigkeit – nur eine Quote auf den Schaden bezahlen. Um die Höhe der Quote kümmert sich die Rechtsanwältin des Kunden, den Rest der Reparaturrechnung wird der Kunde selbst bezahlen. Uns interessiert vorab: Wird erst die Quote errechnet und dann die Selbstbeteiligung abgezogen oder geht das umgekehrt? Denn je nach Höhe der Selbstbeteiligung (hier 1.000 Euro) ist der Unterschied ja erheblich.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 6

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Mietwagennutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsabreise

Erleidet der Geschädigte den Unfall kurz vor einer mit dem Auto geplanten Urlaubsreise, darf er den Mietwagen für die gesamte Urlaubszeit nutzen, auch wenn sein Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde, entschied das AG Bonn

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 5

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Kein Mietwagen bei zumutbarer Nutzung des Zweitwagens

Der Geschädigte hat nach Ansicht des LG Düsseldorf keinen Anspruch auf einen Mietwagen, wenn ihm ein Zweitwagen zur Verfügung steht und ihm dessen Nutzung zumutbar ist.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 5

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Bei altem Auto Mietwagengruppe abstufen?

Die Abstufung der Mietwagengruppe wegen des Alters des beschädigten Autos ist heftig umstritten. Aktuell haben wieder zwei Amtsgerichte diesen Weg beschritten und um zwei Gruppen abgestuft.

Unfallregulierung effektiv, Ausgabe 2/2012, Seite 4

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