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  • · Fachbeitrag · Staatliche Förderprogramme

    KfW-Förderung für Solarstrom-Speicher: Interessante Empfehlung für den Mandanten

    von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Düsseldorf

    | Solarstrom kann man speichern. Das ist für die Nutzung erneuerbarer Energien wichtig. Die Solarstromspeicher nehmen überschüssigen Strom auf, wenn Solaranlagen mehr Energie liefern als zu diesem Zeitpunkt benötigt wird. Im Gegenzug können die Speicher Strom liefern, wenn die Sonne nicht ausreichend scheint. Solche Systeme sind bislang allerdings sehr teuer. Abhilfe bringt das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums. Wer sich für die Fotovoltaikanlage zusätzlich einen Solarstromspeicher zulegen möchte, erhält seit dem 1.5.13 eine Unterstützung vom Staat. |

    1. Ziel der Förderung

    Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Sonnenenergie sollen die fossilen Energieträger (Öl, Kohle, Gas) und den Kernbrennstoff (Uran) ersetzen. Da man erkannt hat, dass einzelne Maßnahmen nur eine geringe Wirkung besitzen, setzt der Staat auf parallel durchgeführte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende. Zu den einzelnen Maßnahmen zählen das Energiesparen, die verbesserte Wärmedämmung, der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Einsatz von intelligenten Stromzählern. Da man erkannt hat, dass die eher dezentralen Maßnahmen besser zur Zielerreichung geeignet sind, wird der Einsatz von Batteriespeichern beim Betreiben von Solarspeichern seit Mai dieses Jahres gefördert.

     

    Ab dem 1.5.13 fördert die Bundesregierung die Markteinführung von Batteriesystemen zur Solarstromspeicherung. Von der KfW-Bankengruppe werden für diesen Zweck Fördermittel in Höhe von 25 Mill. EUR zur Verfügung gestellt. Diese Batteriespeicher ermöglichen es, das vom Sonnenschein abhängige Solarstromangebot durch Zwischenspeicherung an die Stromnachfrage anzupassen. Mit Einsatz dieser Technik kann auch das Ausmaß des Ausbaus der lokalen Stromnetze zur Aufnahme erneuerbarer Energien reduziert werden.

     

    Nach Ermittlung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) können Batteriespeicher den externen Strombezug um bis zu 60 % reduzieren. Ferner hat sich laut einer Studie des ISE ergeben, dass durch Speicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind, die Spitzen in der Einspeiseleistung um bis zu 40 % reduziert werden können. Dies kann die Aufnahmefähigkeit der lokalen Stromnetze ohne zusätzlichen Ausbau um bis zu zwei Drittel steigern. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass das Interesse bei Betreibern von kleinen Solarstromanlagen (bis zu 10 Kilowatt Anlagenleistung) an solchen Batteriespeichern sehr groß ist. Lediglich der hohe Preis hat diese von der Anschaffung abgehalten. Diese neu eingeführte Förderung soll die Anschaffung erleichtern und den Absatz voranbringen.

     

    2. Höhe des Förderzuschusses

    Mit dem Programm (275) sollen Betreiber von Solarstromanlagen durch den Einsatz von Batteriespeichern den eigenen Anteil am selbstgenutzten Strom deutlich erhöhen. Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers für die Solarstrom-Anlage auf dem eigenen Dach. Die Förderung bzw. der Tilgungszuschuss beträgt 660 EUR pro Kilowattpeak Leistung der bestehenden Fotovoltaikanlage, die mit einem Batteriespeicher nachgerüstet wird. Bei Neuanschaffung einer Fotovoltaikanlage und gleichzeitiger Installation eines Solarspeichers, beträgt die Förderung 600 EUR pro Kilowattpeak.

     

    Beantragt werden kann diese Förderung bei Banken und Sparkassen. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank beantragt. Auch bei Finanzierung des Batteriespeichers mit Eigenkapital ist eine KfW-Förderung möglich. Voraussetzung ist hier aber, dass mindestens ein Kreditantrag in Höhe des errechneten Zinszuschusses gestellt wird.

     

    Im Einzelnen hängt die Höhe der Förderung von den Kosten des Batteriesystems und der Größe der Solarstromanlage ab. Beantragt werden können Zuschüsse für:

     

    • Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Fotovoltaikanlage angeschafft werden (max. 2.000 EUR kWp).
    • Die Nachrüstung einer bestehenden Fotovoltaikanlage mit einem Solarstromspeicher, sofern die Anlage nach dem 31.12.12 in Betrieb genommen wurde. Dabei darf zwischen der Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Solarstromspeichers ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

     

    Grundsätzliche Voraussetzung ist aber für beide Fälle, dass die Fotovoltaikanlage nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben darf. Der erzeugte Strom muss ganz oder teilweise in das eigene Netz eingespeist werden. Die üblichen Anlagen auf Ein- bzw. Zweifamilienhäusern haben in der Regel eine Spitzenleistung von bis zu 10 Kilowatt. Es wird je Fotovoltaikanlage nur ein Batteriespeicher gefördert.

    3. Berechnungsbeispiele*

    • Beispiel A

    Kombinierte Installation einer 5 kWp-Fotovoltaik-Anlage und eines Lithium-Batteriesystems mit 3,3 kWh 
nutzbarer Kapazität

     

    • I. Kosten der Gesamtinstallation: 19.500 EUR
    • Unterstellte - beispielhafte - Kosten der Fotovoltaikanlage pro kWp: 1.700 EUR
    • Anlegbare Kosten des Speichers: 19.500 EUR - 8.500 EUR = 11.000 EUR
    • II. Fördersatz für Speicher pro kWp:
    • 11.000 EUR / 5 (kWp) x 0,3 = 660 EUR
    • Förderhöhe eigentlich 660 Euro, gefördert werden jedoch maximal 600 EUR je kWp bei einer Gesamtinvestition inkl. Fotovoltaik.
    • III. Anlagengröße: 5 kWp, Förderung je kWp: 600 EUR
    • ->5 (kWp) x 600 EUR = 3.000 EUR Speicher-Zuschuss vom Staat
     
    • Beispiel B

    Nachrüstung 4 kWp-Fotovoltaik-Anlage und Blei-Batteriesystem mit 3,3 kWh nutzbarer Kapazität

     

    • I. Kosten für Speichersystem: 6.000 EUR
    • ->6.000 EUR / 4 (kWp) x 0,3 = 450
    • Gefördert werden bei einer Speicher-Nachrüstung maximal 660 EUR je kWp, die hier nicht voll ausgeschöpft werden.
    • II. Anlagengröße 4 kWp, Förderung je kWp: 450 EUR
    • 4 (kWp) x 450 EUR = 1.800 EUR Speicher-Zuschuss vom Staat
     

    * Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft

    4. Antrag und Antragsberechtigte

    Ein Antrag zur Förderung von Batteriespeichern muss vor Beginn des Bauvorhabens bei einer Bank oder Sparkasse nach eigener Wahl gestellt werden. Bei Zusage der Bank muss die Fotovoltaikanlage und/oder der Solarstromspeicher innerhalb von 18 Monaten fachgerecht installiert werden. Zu dem Kreis der Antragsberechtigten gehören:

     

    • natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom (oder einen Teil davon) einspeisen,
    • Landwirte und freiberuflich Tätige,
    • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen und karitative Einrichtungen beteiligt sind und
    • in- und ausländische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

     

    Weitere Voraussetzungen für die KfW-Förderung:

     

    • Der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
    • Die Installation des Batteriespeichers muss in Deutschland erfolgen.
    • Im Falle der Solarstromspeicher-Förderung ist der Geförderte verpflichtet, die Leistungsbegrenzung der Fotovoltaikanlage dauerhaft zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass bei Anschaffung eines Batteriespeichers die Leistungsabgabe der Fotovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt 60 % der installierten Leistung betragen muss. Diese Regelung gilt für die gesamte Lebensdauer der Fotovoltaikanlage, mindestens aber für 20 Jahre.
    • Der Wechselrichter der Fotovoltaikanlage muss eine Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung haben. Dies muss mittels Zertifikat belegt werden.
    • Vom Hersteller muss für den Solarstromspeicher eine Zeitwertersatzgarantie von 7 Jahren vorliegen.
    • Eine Fachkraft muss die Inbetriebnahme des Solarstromspeichers bestätigen. Dies muss durch ein Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden.
    • Batteriespeicher aus Eigenbau, der Prototyp eines Batteriespeichers sowie gebrauchte Solarstromspeicher werden nicht gefördert.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 186 | ID 40521960

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