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  • 05.10.2017 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Insolvenzgeldumlage sinkt in 2018 auf 0,06 %

    | Per Rechtsverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt, dass die Insolvenzgeldumlage aufgrund eines Überschusses aus 2017 ab dem 1.1.18 von bisher 0,09 % auf dann 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts sinkt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.9.17 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018 zugestimmt. |

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