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  • · Fachbeitrag · Kreditverhalten der Banken

    MaRisk-Vorschriften, die Sie kennen sollten, damit das Kreditgeschäft problemlos funktioniert

    von Martin Dieter Herke, Eltville

    | Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute) sind sozusagen die „Bibel“ der Banken, wenn es um das Kreditgeschäft geht. Neben dem Kreditwesengesetz (KWG) und den Basel-Vorschriften stecken die MaRisk regulatorisch die Rahmenbedingungen ab, innerhalb derer die Banken ihre Geschäfte betreiben können. Im Rahmen dieses Beitrags werden ausschließlich die MaRisk-Vorschriften zum Kreditgeschäft thematisiert. Der Teil der Vorschriften, der Handelsgeschäfte betrifft, bleibt dabei unberücksichtigt. |

    1. Geplante und bestehende Vorschriften

    Gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Turbulenzen als Folge der europäischen Staatsschuldenkrise sind die Banken wieder in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt. Als Kreditnehmer fragt man sich, ob und inwieweit sich die Schwierigkeiten, die in der Eurozone derzeit die Schlagzeilen beherrschen, auch auf das Kreditverhalten der Banken auswirken. Hinzu kommen die demnächst das Kreditgeschäft beeinflussenden Vorschriften nach Basel III und jetzt auch noch die aktuell geplante Neufassung bzw. Erweiterung der MaRisk. Ein erster Entwurf liegt seit dem 26.4.12 vor. Wenn es kommt, dann kommt es meist auch dick. Den Banken wird anhand der MaRisk teilweise sehr detailliert vorgeschrieben, wie sie sich zu organisieren und bei möglichen Risiken zu verhalten haben. Konkret sind folgende Positionen benannt:

     

    • Adressenausfallrisiken (einschließlich Länderrisiken),

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