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  • 06.10.2023 · Fachbeitrag · Geldwäscheprävention

    Jetzt schnell handeln und Bußgelder vermeiden

    | Der Countdown läuft: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich bis zum 1.1.24 im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren. Wichtig ist, dass diese Registrierungspflicht unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung besteht (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Die Zeit zu handeln ist jetzt! |

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