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  • 07.10.2016 · Fachbeitrag · Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG

    Zinseszinsen von Investitionsdarlehen bleiben abzugsfähig

    | Schuldzinsen, die infolge der Finanzierung der Zinsen eines Darlehens zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagevermögen (§ 4 Abs. 4a S. 5 EStG) entstanden sind, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a S. 1 EStG. Dies gilt auch dann, wenn sie auf einem separaten Darlehenskonto erfasst werden (BFH 7.7.16, III R 26/15, Abruf-Nr. 188536 ). |