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  • · Fachbeitrag · EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Nachhaltigkeitsberichterstattung zu Umweltaspekten (Teil 1): ESRS E1 Klimawandel

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Auf die künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen kommen umfangreiche Berichtspflichten zu. In den vergangenen Ausgaben von BBP wurden die nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) relevanten Angaben für die Bereiche „Soziales“ und „Governance“ vorgestellt. Der noch ausstehende Bereich „Umwelt“ gliedert sich in fünf Standards, welche die sechs Klimaziele der EU widerspiegeln. Besonders die Anforderungen des ESRS E1 Klimawandel mit den Angaben zu den Emissionsreduktionszielen und den Treibhausgasemissionen dürften viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. |

    1. Grundlagen zur Umweltberichterstattung nach ESRS

    Grundlage für die in den ESRS enthaltenen Regelungen zu den Umweltaspekten bildet Art. 29b Abs. 2 Unterabs. 2 a) der Richtlinie 2013/34/EU i. d. F. der Richtlinie 2022/2464/EU vom 14.12.22 (ABl. EU L 322/15 vom 16.12.22), der die Inhalte regelt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards in Bezug auf die Umweltfaktoren abdecken müssen:

     

    • Relevante Umweltfaktoren
    • Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und ggf. Scope-3-Treibhausgasemissionen
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Wasser- und Meeresressourcen
    • Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft
    • Verschmutzung
    • Biodiversität und Ökosysteme
         

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