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  • · Fachbeitrag · Buchführung

    Neue GoBD sind am 1.1.15 in Kraft getreten -Teil 1: Überblick und Einordnung

    von Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin

    | Nach zweieinhalb Jahren des Diskutierens und Formulierens wurde das lange erwartete Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ am 14.11.14 veröffentlicht. Das BMF konkretisiert und verschärft damit die allgemeinen Buchführungsregeln und stellt betroffene Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nach Auffassung des BMF treten übrigens „keine Änderung der materiellen Rechtslage“ ein. Es seien lediglich Aktualisierungen im Hinblick auf die technischen Entwicklungen vorgenommen worden. Der Umfang von 37 Druckseiten macht in diesem Zusammenhang jedoch stutzig. Was steckt wirklich hinter den GoBD und welcher Handlungsbedarf besteht? |

    1. Von den GoBS und den GDPdU zu den GOBD

    Am 14.11.14 veröffentlichte die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ (IV A 4 - S 0316/13/10003). Es gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.14 beginnen. Die GoBD lösen die beiden BMF-Schreiben „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7.11.95 (IV A 8 - S 0316 - 52/95) und „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16.7.01 (IV D 2 -S 0316 - 0136/01) ab und ersetzen auch die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“, deren letzte Version am 22.1.09 erschienen war.

    2. Dringender Modernisierungsbedarf

    Dass es dringenden Modernisierungsbedarf gab, zeigen die fast zwei Jahrzehnte, die zwischen GoBS und GoBD liegen. In der Entwicklung der IT sind dies viele Generationen. Erinnern wir uns zurück: Als die GoBS seinerzeit veröffentlicht wurden, gab es nur Papierbelege. Die meisten Steuerberater nutzten noch das klassische Rechenzentrum, aus dem die Kanzlei alle Ergebnisse und Auswertungen per Post zurückgeschickt bekam. Heute arbeiten die Unternehmen und Kanzleien mit rein elektronischen Belegen, die über die unterschiedlichsten elektronischen Kanäle ausgetauscht und in Clouds verarbeitet und aufbewahrt werden.

      

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