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  • 10.12.2009 | Betriebswirtschaftliche Beratung

    Controlling als Beratungsangebot für Ihre Mandanten - Was Sie dabei vermeiden sollten!

    von Dipl.-Bw. Claudia Schurig, Weilburg

    Die Arbeit in den Steuerberater-Kanzleien ändert sich stetig. Natürlich steht das Kerngeschäft, also die Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einkommensteuer-Erklärung u.Ä., weiterhin im Focus. Darüber hinaus bieten aber immer mehr Büros auch Planung und Controlling für Ihre Mandanten an. Hier werden entweder eigene Mitarbeiter beschäftigt oder Mitarbeiter, vorzugsweise Betriebswirte, zusätzlich eingestellt.  

     

    Im Folgenden sollen einige grundsätzliche Dinge diskutiert werden, die beim unterjährigen Controlling vermieden werden sollten. Dabei ist es egal, welche Instrumente (Soll-/Ist-Vergleich in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, selbst erstellte excel-tools, eigens hierfür hinzugekaufte Software usw.) eingesetzt werden.  

    1. Nicht verwechseln: Controlling ist nicht Kontrolle

    Grundsätzlich sollten Sie immer erst einmal die Ist-Zahlen anschauen und sich folgende Fragen stellen: Ist alles richtig und vollständig verbucht? Die Kontrolle betrifft vor allem kalkulatorische Buchungen wie Zinsen und Tilgungen, Abgrenzungen, Zuordnung zum a.o. Ergebnis. Überprüfen Sie, ob Bestandsveränderungen gebucht wurden in den Fällen, in denen es wichtig ist bzw. vereinbart wurde. Fehler oder Versäumnisse zunächst korrigieren lassen, dann erst Eingaben in das Auswertungsprogramm vornehmen und Abweichungen im Soll-/Ist-Vergleiche analysieren.  

     

    Ergebnis: Sie sparen auf jeden Fall Zeit!  

    2. Auswerten: Machen Sie keine halben Sachen

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