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  • 17.11.2009 | Aktuelle Studie zur Kreditvergabe

    Viele Bonitätsprüfungen beruhen auf fehlerhaften oder überalterten Daten

    von Ralf E. Geiling, Neuss

    Verbrauchern, selbstständig und freiberuflich Tätigen, Geschäfts- und Betriebsinhabern sowie deren Beratern stellt sich häufig die Frage, warum ein Kreditantrag völlig unvorhersehbar abgewiesen wurde. Viele Kreditinstitute haben inzwischen ihre Anforderungen bei der Vergabe von Überbrückungskrediten und Bürgschaften dramatisch verschärft. Als wäre dies nicht genug, kommt für den Bankkunden die Tatsache hinzu, dass bei Kreditanträgen und der Anbahnung von Geschäften nahezu jede zweite Bonitätsauskunft auf fehlerhaften, überalterten oder unvollständigen Daten beruhen soll. Dieser Zustand ist nicht gerade hilfreich, Krisengeschädigte aus einer vorübergehenden Notlage zu befreien.  

     

    Die Münchner GP-Forschungsgruppe hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz bei den führenden Kreditauskunfteien angefragt und dabei eine Überprüfung gespeicherter Verbraucherdaten vorgenommen. Sofern überhaupt Score-Werte zur Bonitätsbeurteilung den Verbrauchern übermittelt werden, ist das Zustandekommen der Daten nicht nachvollziehbar, und die Aussagekraft ist äußerst zweifelhaft. Bisher sind Scoring-Verfahren weder von einer neutralen Stelle offiziell zugelassen noch werden diese regelmäßig auf ihre Plausibilität hin geprüft.  

    1. Was ist Scoring?

    Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, bei dem aus einer Anzahl von gesammelten persönlichen Daten eines Kunden per Knopfdruck eine Prognose darüber erstellt wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit dieser eine Ware oder Leistung vertragsgemäß (ab)bezahlt, einen Kredit ablöst, Versicherungsprämien regelmäßig entrichtet oder als Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Die Scoring-Skala reicht bis zu einem Score-Wert von 100. Dieser Maximalwert bedeutet, dass ein Kunde mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 % einen Kredit zurückzahlen bzw. Leistungen mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit bezahlen kann. Ob er auch bezahlen wird, steht dabei auf einem anderen Blatt. Unter dem Begriff „Bonitätsinformationen“ lassen sich unterschiedliche Inhalte zusammenfassen. Es handelt sich hierbei einerseits um Informationen über vorliegende konkrete Zahlungsstörungen, wie z.B. Schuldnerverzeichnisdaten oder Daten aus gerichtlichen Mahnverfahren. Bonitätsprüfungen sind eine Dienstleistung von Auskunfteien. Mithilfe einer Bonitätsprüfung wird ein potenzieller Kunde anhand vorliegender Informationen zu seinem Zahlungsverhalten auf Kreditwürdigkeit hin überprüft. Ziel ist es, frühzeitig risikobehaftete Geschäftsbeziehungen zu erkennen und entsprechend zu bearbeiten.  

     

    Umstritten ist das Scoring vor allem wegen der Einbeziehung persönlicher Daten und wegen der Geheimhaltung der Berechnungsformeln. Nach Ansicht des Verbraucherschutzes sei die Prognosefähigkeit von Scoring-Verfahren lediglich eine Behauptung von Scoring-Anbietern und Geldinstituten ohne wissenschaftlichen Hintergrund. Die Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass Verbraucher beim Scoring in „Schubladen gesteckt“ werden, ohne zu erfahren, wie, warum und mit welchen Merkmalen sie dort gelandet sind.  

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