· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Sachbezugspauschalen für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen
von Dipl.-Finw. (FH) Rüdiger Weimann, Dortmund
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei der Aufteilung von Sachbezugspauschalen für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen. |
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen derzeit (bis 31.12.23) mit Ausnahme der Abgabe von Getränken dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
Auch bei der Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer kann es sich nach den allgemeinen Grundsätzen (Abschn. 3.6 UStAE) um solche Dienstleistungen handeln.
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