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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Sachbezugspauschalen für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

    von Dipl.-Finw. (FH) Rüdiger Weimann, Dortmund

    Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern positioniert sich zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei der Aufteilung von Sachbezugspauschalen für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen.

     

    Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen derzeit (bis 31.12.23) mit Ausnahme der Abgabe von Getränken dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).

     

    Auch bei der Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer kann es sich nach den allgemeinen Grundsätzen (Abschn. 3.6 UStAE) um solche Dienstleistungen handeln.