· Fachbeitrag · 4 UStG
EuGH-Vorlage zum Outsourcing bei Banken
| Der EuGH soll auf Vorlage des BFH entscheiden, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. |
Sachverhalt
Im Streitfall erbrachte die Steuerpflichtige für eine Bank Leistungen beim Betrieb von Geldausgabeautomaten. Sie stellte funktionsfähige Geldausgabeautomaten mit Soft- und Hardware, die mit dem Logo der Bank versehen waren, an den vorgesehenen Standorten auf und war für den ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Sie übernahm die Bargeldbefüllung der Geldausgabeautomaten mit Geldmitteln der Bank, veranlasste den erforderlichen Datenaustausch zwischen dem Inhaber der Geldkarte und der die Karte ausgebenden Bank und führte im Genehmigungsfall die Geldausgabe am Geldautomaten durch.
Die Steuerpflichtige begehrte die Umsatzsteuerfreiheit ihrer Leistungen. Das FA sah die Leistungen als umsatzsteuerpflichtig an, das FG bejahte die Umsatzsteuerbefreiung.
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