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  • · Fachbeitrag · § 12 UStG

    Entgeltaufteilung bei Sparmenüs nach der „Food-and-Paper“-Methode

    Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sog. Spar-Menüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sog. „Food-and-Paper“-Methode, d. h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung zutreffend maschinell durch „einfache Rechenleistung“, quasi „auf Knopfdruck“ erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann nicht geboten.

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige ist Organträger von Gesellschaften, die als Franchisenehmer Restaurants betreiben. In den Restaurants werden auch sog. Spar-Menüs zum Verzehr außer Haus angeboten, d. h. Menüs bestehend aus Speisen und Getränken zu einem einheitlichen Gesamtpreis.

     

    Anlässlich einer Prüfung im Jahr 2018 gelangte das beklagte FA zu dem Ergebnis, dass die Bemessungsgrundlage für den Außer-Haus-Verkauf der Sparmenüs nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) zu erfolgen habe, da die angewandte Aufteilung nach dem Wareneinsatz (sog. Food-and-Paper-Methode) nicht einfach sei und nicht zu sachgerechteren Ergebnissen führen würde. Die hiergegen eingelegten Einsprüche blieben erfolglos.

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