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  • · Fachbeitrag · § 10 UStG

    Weiterbelastung von Auslagen, Gebühren und Pauschalen durch Notare, Rechtsanwälte und Angehörige verwandter Berufe

    Das LfSt Niedersachsen positioniert sich zu der Frage, wann es sich bei den von Notaren, Rechtsanwälten und Angehörigen verwandter Berufe gegenüber den Auftraggebern abgerechneten Auslagen um Entgelt für eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung und wann um einen durchlaufenden Posten i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG handelt.

     

    1. Allgemeines

    Durchlaufende Posten liegen vor, wenn der Unternehmer (Rechtsanwalt, Notar etc.), der die Beträge vereinnahmt und verauslagt,

    • im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt und

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