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  • · Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht

    Künftig strengere Prüfungshandlungen bei international tätigen Unternehmen

    von Dipl.-Finw. (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg

    | Steuerberater international tätiger Unternehmen und Leiter von Steuerabteilungen multinational aufgestellter Konzerne müssen aufgrund einer Rechtsprechungsänderung zur Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen (MA) künftig mit strengeren Prüfungshandlungen bei Betriebsprüfungen der Finanzämter fürchten. Im Fokus stehen Einkünftekorrekturen bei fremd-unüblichen Vereinbarungen „dem Grunde nach“. |

     

    Grundsätze zur sogenannten Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA

    Prüft das FA die Verrechnungspreise eines in Deutschland ansässigen Unternehmens, stehen den Betriebsprüfern bei Feststellung fremd-unüblicher Bedingungen folgende nationale Vorschriften zur Korrektur der Einkünfte zur Verfügung:

     

    • Verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG)
       

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