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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    BMF legt den Referentenentwurf zum Familienentlastungsgesetz vor

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Das BMF hat am 8.6.2018 den Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz ‒ FamEntlastG)“ vorgelegt. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags umgesetzt werden. Außerdem werden zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der sog. kalten Progression der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben. Im Folgenden werden die einzelnen Maßnahmen kurz erläutert. |

     

    Was steht im Koalitionsvertrag?

    Der zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode beschlossene Koalitionsvertrag enthält hinsichtlich der Entlastung der Familien und sonstiger steuerlicher Regelungen folgende Festlegungen:

     

    • Erhöhung des Kindergeldes in dieser Legislaturperiode um 25 EUR pro Monat und Kind in 2 Teilschritten sowie entsprechende Anpassung des Kinderfreibetrags.
     

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