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  • 14.01.2013 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 19 UStG

    Erkennbarer Verzicht auf Kleinunternehmer-Regel

    | Ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer kann grundsätzlich auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden. Das kann die Einreichung einer Umsatzsteuererklärung sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Verzicht für das FA erkennbar auf die gesamte unternehmerische Betätigung bezieht und der Unternehmer nicht nur einen Teilbereich seiner Umsätze der Regelbesteuerung unterwerfen will. |

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