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  • 14.02.2017 · Fachbeitrag · Steuern kompakt – § 14 UStG

    Auswirkung der fehlenden Angabe des Leistungszeitpunkts auf den Vorsteuerabzug

    | Die Angabe des genauen Leistungszeitpunkts auf der Rechnung ist dann entbehrlich und das Fehlen für den Vorsteuerabzug unschädlich, wenn feststeht, dass das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum entspricht. |

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