Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer

    Berücksichtigung negativer Aktiengewinne

    | Bereits mehrfach musste sich die Rechtsprechung mit Fällen für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 beschäftigen, in denen es um die Anwendbarkeit von § 8b Abs. 3 KStG ging. Dabei ging es um in- und ausländische Beteiligungen, die von Investmentfonds gehalten werden. Mit Schreiben vom 25.7.2016 hat das BMF nunmehr ausführlich Stellung zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne basierend auf der ergangenen sog. „STEKO-Rechtsprechung“ des EuGH und des BFH genommen. Darüber hinaus stellt es die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dar. Das BMF-Schreiben vom 1.2.2011 (IV C 1 - S 1980 1/09/10006, BStBl I S. 201) wurde zeitgleich aufgehoben. |

     

    Hintergrund

    Nach den Urteilen des EuGH vom 22.1.2009 (C-377/07) und des BFH vom 22.4.2009 (I R 57/06) verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Abs. 3 KStG 1999 für den Veranlagungszeitraum 2001 gegen die in Art. 56 EG (Art. 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit. Dies ist der Fall, weil das Abzugsverbot im Veranlagungszeitraum 2001 auf Auslandsbeteiligungen beschränkt war. Der BFH entschied zudem durch Urteil vom 28.10.2009 (I R 27/08), dass die Beschränkung des Abzugsverbots auf negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentvermögen an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Veräußerung oder Rückgabe von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahre 2001 realisiert wurden, ebenfalls gegen Art. 56 EG (Art. 63 AEUV) verstößt.

     

    Zum Umgang mit dieser Rechtsprechung in allen noch offenen Fällen bei der Veräußerung, Rückgabe oder Bewertung von Investmentanteilen hatte das BMF dann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder das BMF-Schreiben vom 1.2.2011 (a. a. O.) erlassen.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents