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  • · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Einräumung einer Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

    | Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, unterliegen wie Erwerbsvorgänge der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 2 GrEStG). Der BFH musste darüber entscheiden, ob dieser Tatbestand auch verwirklicht wird, wenn auf einen Dritten im Rahmen eines Sicherungs-Treuhandverhältnisses Vermögensgegenstände übertragen und für den Regelfall belassen werden. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige, eine AG, war einzige Kommanditistin einer GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH, die im Innenverhältnis nicht am Vermögen der KG beteiligt war. Die KG war u. a. Eigentümerin von Grundstücken, die ihr die AG im Jahr 1996 übertragen hatte. Mit einem Treuhänder schloss die AG zur Sicherung betrieblicher Versorgungsrechte ihrer Mitarbeiter einen Sicherungs-Treuhandvertrag. Danach hatte die Steuerpflichtige dem Treuhänder Vermögensgegenstände zu übertragen und für den Regelfall zu belassen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung übertrug die KG u. a. die ihr gehörenden Grundstücke ohne Gegenleistung auf den Treuhänder. Auch die AG war Partei dieses Vertrags. Das Finanzamt sah hierdurch den Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG als erfüllt an und setzte demgemäß gegen die Steuerpflichtige Grunderwerbsteuer fest. Die hiergegen gerichtete Klage war beim FG erfolgreich.

     

    Entscheidung

    Die Revision beim BFH blieb erfolglos, weil die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht erfüllt waren. Die Vorschrift erfasst Fälle, bei denen es zwar nicht zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt. Diese müssen so weitgehend sein, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann.

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