26.03.2014 · Fachbeitrag · AO
Anwendungserlass neu gefasst
| Das BMF hat einen neuen Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 veröffentlicht. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden. In der Neufassung wurden insbesondere die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes eingearbeitet und inhaltliche Änderungen gegenüber der letzten Fassung des AEAO aus dem Oktober 2013 durch graue Unterlegungen kenntlich gemacht. |
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