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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Sind Reisekosten eines Bürgermeisters, die die steuerfreien Reisekostenvergütungen übersteigen, abzugsfähig?

    | Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, so kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige erzielte im Streitjahr (2009) als hauptamtlicher Bürgermeister Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er erhielt vom Arbeitgeber als steuerfrei behandelte Aufwandsentschädigungen rund 4.000 EUR sowie zusätzlich rund 8.000 EUR als Entschädigung für den durch das Amt allgemein verursachten erhöhten persönlichen Aufwand.

     

    In der Einkommensteuererklärung machte der Steuerpflichtige Reisekosten in Höhe von 8.600 EUR - abzüglich der bereits bezogenen Aufwandsentschädigungen von 4.000 EUR - als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt berücksichtigte demgegenüber lediglich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR. Das FA begründete diese Vorgehensweise damit, dass die Summe der geltend gemachten Aufwendungen unterhalb der steuerfreien Dienstaufwandsentschädigung liege, mit der grundsätzlich alle durch das Amt entstandenen Aufwendungen abgegolten seien.

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