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  • · Fachbeitrag · § 3a UStG

    Überlassung von Veranstaltungs-Trucks

    | Die OFD Frankfurt hat - im Anschluss an ein Urteil des FG Nürnberg - den umsatzsteuerlichen Leistungsort für die Überlassung von Veranstaltungs-Trucks definiert. |

     

    Ausgangslage

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegt ein Beförderungsmittel i. S. d. § 3a UStG vor, wenn

     

    • es sich um ein zur Beförderung geeignetes Fahrzeug handelt,

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