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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Veräußerung von durch Schenkungsvertrag erworbenen GmbH-Anteilen

    | Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen eines Schenkungsvertrags von einem Dritten zugewendet worden sind, sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG als Anschaffungskosten nicht die historischen Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers zu berücksichtigen, wenn mit dem Schenkungsvertrag eine in Wahrheit bestehende entgeltliche Übertragung des GmbH-Anteils verdeckt werden sollte (§ 41 Abs. 2 AO). |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall erfolgte die Übertragung eines GmbH-Anteils im Rahmen eines Schenkungsvertrags ohne Vereinbarung einer Gegenleistung. Schenker und Beschenkter standen sich als fremde Dritte gegenüber. Der Übertragende hatte den Anteil an der zwischenzeitlich verlustträchtigen Gesellschaft für ca. 11 Mio. EUR erworben. Der „Beschenkte“ veräußerte den GmbH-Anteil nachfolgend für 30.000 EUR und machte aus der Veräußerung unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers einen Verlust nach § 17 EStG in Millionenhöhe geltend.

     

    Dagegen vertrat das FA die Auffassung, wirtschaftlich betrachtet sei die Übertragung des Anteils nicht unentgeltlich erfolgt, vielmehr habe der Steuerpflichtige seine Mitarbeit in der GmbH als Gegenleistung an den Schenker erbringen sollen. Da es sich bei den beteiligten Personen um einander nicht nahestehende Personen handele, gelte die Vermutung der Entgeltlichkeit. Als Wert der Gegenleistung des Steuerpflichtigen könne zumindest der bei der Schenkungsteuer erklärte Wert der Anteile i. H. v. 4.009 EUR angenommen werden.

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