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  • · Fachbeitrag · § 15a EStG

    Verrechenbare Verluste bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    | Die Übernahme des negativen Kapitalkontos bei Erwerb eines KG-Anteils führt nur insoweit zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten, als der Erwerber mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos auf die Auszahlung seiner späteren Gewinnanteile im Umfang des übernommenen negativen Kapitalkontos verzichtet und dieses hierdurch nach und nach abbaut. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob das FA zu Recht für die Kommanditistin einer vermögensverwaltenden KG in den Streitjahren 2008 bis 2010 lediglich verrechenbare Verluste im Sinne von § 21 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 15a EStG festgestellt hat.

     

    Der KG-Anteil war zum 1.1.1996 gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 3.170.000 DM und Übernahme des negativen Kapitalkontos des Altgesellschafters in Höhe von unstreitig rund 3.500.000 DM erworben worden. Damit war die Kommanditistin mit einem Gesellschaftsanteil von 60,61 % an der KG beteiligt. Weder für die Gesellschafterin noch für die übrigen Kommanditisten der KG wurden in den Jahren bis 2007 Feststellungen im Sinne des § 15a EStG getroffen.

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