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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Schadenersatzleistung am Ende eines Mietverhältnisses

    Streitig war, ob an die erweiterte Kürzung an die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung der durch die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anknüpft. Konkret ging es im Streitfall darum, ob die Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter der erweiterten Gewerbesteuerkürzung entgegensteht.

     

    Sachverhalt und Entscheidung

    Eine GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, insbesondere einer denkmalgeschützten Immobilie ist, schloss im Jahr 2010 als Vermieterin mit einer GmbH einen Gewerberaummietvertrag ab. In diesem verpflichtete sich die GmbH & Co. KG, die denkmalgeschützte Immobilie für die Nutzung umzubauen und an die Mieterin zur Nutzung zu überlassen.

     

    Der Mietbeginn, welcher ursprünglich auf den 1.8.2012 festgelegt wurde, wurde mehrfach im Hinblick auf Verzögerungen bei der Durchführung der Umbaumaßnahmen verschoben, mit denen ein konzernverbundenes Unternehmen der Mieterin beauftragt worden war.

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