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  • 06.12.2016 · Fachbeitrag · Steuerberatervergütungsverordnung

    Die Bundessteuerberaterkammer konnte das Vertragsverletzungsverfahren abwehren

    | Nicht weiter verfolgen wird die Europäische Kommission das im Juni 2015 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. U. a. ging es dabei um verbindlicher Mindestpreise in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), so die Pressemitteilung der BStBK vom 23.11.2016. Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die EU-Kommission den in der StBVV festgelegten unteren Gebührenrahmen kritisiert. Außerdem beanstandete sie, dass auch ausländische, vorübergehend in Deutschland tätige Steuerberater den Regelungen der StBVV unterliegen. |

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