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  • 25.10.2016 · Fachbeitrag · Milchabgabe

    Überschussabgaben durften auch nach Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden

    | Das FG Hamburg hat die Klage eines Milcherzeugers abgewiesen. Gegen ihn war nach Ende des Milchquotenjahres 2014/2015 eine Überschussabgabe festgesetzt worden. Die Begründung: Er habe mehr Milch geliefert, als seine Milchquote erlaubt habe. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Festsetzung der Milchabgabe rechtmäßig ist. |

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