· Fachbeitrag · § 17 EStG
Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
| Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags über die Veräußerung von Anteilen an einer GmbH ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt nach Meinung des BFH beim Veräußerer zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns. |
Sachverhalt
Streitig war, ob sich bei Veräußerung von Anteilen an einer GmbH ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG auch dann ergeben kann, wenn der noch nicht vollständig erfüllte Kaufvertrag rückabgewickelt wird und es zu einer Rückübertragung der Anteile kommt.
Die Rückabwicklung eines beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Kaufvertrags ist keine Anschaffung, soweit das spätere Ereignis mit steuerlicher Wirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirkt. Die Rückübertragung der Verfügungsmacht stellt in diesem Fall keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar.
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