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  • · Fachbeitrag · § 11 EStG

    Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Vertragsänderung

    | Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt ertragsteuerlich ein neuer Vertrag vor. Erfolgt die Vertragsänderung vor Fälligkeit der vertragsgemäß geschuldeten Versicherungsleistung unter (neuer) Vereinbarung eines späteren einheitlichen Fälligkeitszeitpunkts für die dem Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer zustehenden Zinsen, fließen diese dem Steuerpflichtigen erst mit dem tatsächlichen Eingang der Zahlungen zu. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige hatte im Oktober 1981 - rückwirkend - eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 1979 bis 1993 abgeschlossen.

     

    Anlässlich einer in den Jahren 1986/1987 durchgeführten Außenprüfung wies der Betriebsprüfer darauf hin, dass der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von weniger als zwölf Jahren habe und daher die künftigen Erträge aus der Versicherung zu versteuern seien.

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