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  • Steuern kompakt

    § 5 EStG - Keine Rückstellung für Mandantenakten

     

    Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können keine Rückstellung für die zukünftige Aufbewahrung von Mandanten-Handakten bilden. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass die gesetzliche Aufbewahrungspflicht dadurch zum Erlöschen gebracht werden könnte, wenn der Mandant zur Rücknahme der Akten aufgefordert würde. Zudem ist die Bildung von Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ausgeschlossen, wenn eine gesetzliche Pflicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfüllt wird (BFH 27.12.10, VIII B 88/10).  

    Abruf-Nr. 111151

     

    § 10 EStG - Keine verfassungswidrigen Normen

     

    Der beschränkte Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Krankenkasse vor 2010 und für die Altersvorsorge vor 2005 ist nicht verfassungswidrig. Der Gesetzgeber war für die Vorjahre nicht zu einer Nachbesserung verpflichtet. Das BVerfG hatte zwar entsprechende Vorgaben gemacht, aber eine befristete Fortgeltung der angegriffenen Normen angeordnet. Die rechtzeitige Änderung erfolgte entsprechend mit dem Alterseinkünfte- und Bürgerentlastungsgesetz (BFH 19.10.10, X R 43/05).  

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